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Fahrzeuge, die die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllen, unterliegen in Deutschland nicht der Betriebserlaubnispflicht:

 
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h) Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer
Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.
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Eine Prüfung dieser Fahrräder ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wir bieten bei Interesse aber die Erstellung einer entsprechenden gutachtlichen Stellungnahme an.
 
 
Freundliche Grüße
 
Thomas Rohr
 
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Leiter Arbeitsgebiet 2-, 3-Rad, LOF
 
Mail: rohr@de.tuv.com
Tel.:    +49 221 806 2850
Fax:    +49 221 806 3283
 
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Am Grauen Stein
51105 Köln
http://www.tuv.com
 
Geschäftsführung
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Brauckmann
(Vorsitzender)
Dr. Manfred Doerges
AG Köln HRB 27124
 
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Prof. Dr. Ing. habil. Bruno O. Braun