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Fahrzeuge, die die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllen, unterliegen in
Deutschland nicht der Betriebserlaubnispflicht:
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h) Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit
einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen
Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv
verringert und beim Erreichen einer
Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird.
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Eine Prüfung dieser Fahrräder ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wir bieten
bei Interesse aber die Erstellung einer entsprechenden gutachtlichen
Stellungnahme an.
Freundliche Grüße
Thomas Rohr
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Leiter Arbeitsgebiet 2-, 3-Rad, LOF
Tel.: +49 221 806 2850
Fax: +49 221 806 3283
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Am Grauen Stein
51105 Köln
Geschäftsführung
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Brauckmann
(Vorsitzender)
Dr. Manfred Doerges
AG Köln HRB 27124
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Prof. Dr. Ing. habil. Bruno O. Braun