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Fahrzeuge, die die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllen, unterliegen in
Deutschland nicht der Betriebserlaubnispflicht:
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h) Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit
einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen
Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv
verringert und beim Erreichen einer
Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird.
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Eine Prüfung dieser Fahrräder ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wir bieten
bei Interesse aber die Erstellung einer entsprechenden gutachtlichen
Stellungnahme an.
Freundliche Grüße
Thomas Rohr
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Leiter Arbeitsgebiet 2-, 3-Rad, LOF
Tel.: +49 221 806 2850
Fax: +49 221 806 3283
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Am Grauen Stein
51105 Köln
Geschäftsführung
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Brauckmann
(Vorsitzender)
Dr. Manfred Doerges
AG Köln HRB 27124
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Prof. Dr. Ing. habil. Bruno O. Braun
Thema zulässige Spannung bei den
zulassungsfreien Pedelecs :
Pedelecs 25 sind nach Definition in der
EU-Richtlinie 2002/24/EG Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem
elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25
kW, ausgestattet sind, dessen Unterstützung unterbrochen wird, wenn der Fahrer
im Treten einhält und dessen Unterstützung sich mit zunehmender
Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer
Geschwindigkeit von 25 km/h unterbrochen wird.
Die Betriebsspannung wird in der EN15194
(48V) und dem GS-Prüfgrundsatz (42V) in dem jew. Geltungsbereich definiert.
Die 42 V bei Pedelecs sind auf die SELV (Sicherheitskleinspannungs)-Grenze
zurückzuführen. Die höheren Spannungen sind zwar laut EN 15194 zulässig, es
müssen jedoch - neben 0,25 kW Dauerleistung, 25 km/h etc. - zusätzliche,
umfangreiche Sicherheitsanforderungen (gem. Niederspannungsrichtlinie,
Isolierung, Dichtheit etc.) erfüllt werden.
Bei der Betrachtung sollte nicht nur die
Antriebseinheit des Pedelecs sondern auch das Ladegerät berücksichtigt werden.
Die üblichen Ladegeräte sind als Haushaltsgeräte (< 42V) eingestuft.
Freundliche Grüße/Best regards,
Georg Herrmann
georg.herrmann@de.tuv.com
Phone +49 (0)911 655-5982
Fax +49 (0)911 655-5181
TÜV Rheinland LGA Products GmbH
TÜV Rheinland Group
Tillystr. 2
90431 Nürnberg
Germany
www.tuv.com/safety
Geschäftsführung/Board of Management
Dipl.-Ing. Jörg Mähler, Sprecher
Dipl.-Kfm. Dr. Jörg Schlösser
Nürnberg HRB 26013