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Käufer

Mit Ihrer Entscheidung zum Kauf  können Sie ein hochwertiges Qualitätsprodukt Ihr Eigen nennen.

 

Gewährleistung

(1) bike-emotion.org trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.

(2) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. bike-emotion.org ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

(4) Liefert bike-emotion.org zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann bike-emotion.org vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

(5) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren.

(6) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen bike-emotion.org.

Ein Gewährleistungsausschluß gilt auch für Veränderungen an den elektrischen Anschlüssen , Kabeln ,Steckern, insbesondere der Controller, Displays, Akkus.


(7)
Akkus und Batterien sind Verbrauchsartikel mit eingeschränkter Gewährleistung. Verluste der Leistung an Akkus und Batterien, die durch normalen Verschleiß oder Schäden, die durch unsachgemäße Anwendung bei Lagerung, Aufstellung, Anschluss oder Bedienung hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.

Wiederaufladbare Akkus sind Verbrauchsgüter, die einem starken Verschleiss unterliegen, da sie permanent geladen und entladen werden. Die Lebensdauer dieser Akkus ist selbst bei gewöhnlicher Inanspruchnahme begrenzt und liegt unterhalb der gesetzlich geregelten Gewährleistungsfrist. Gewährleistungsansprüche bezüglich Akkus, insbesondere hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, werden daher nach 6 Monaten grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Hersteller weisen ausdrücklich darauf hin, dass Akkus, die intensiver Nutzung oder starken Temperaturschwankungen ausgesetzt sind oder ständig mit einem Netzteil verbunden sind, schon nach wenigen Monaten bis zu 50 Prozent ihrer ursprünglichen Leistung verlieren können. Für solche Verluste von Leistung können keine Garantie oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

(8) Die Herstellergarantie beträgt 2 Jahre auf Rahmen und Motor ; 1 Jahr auf Controller und Ladegerät .12 Monate auf technische Funktionsfähigkeit der Batterie , nicht auf Leistungsfähigkeit

( siehe Punkt 7 ).

Grundsätzlich ,wie bei allen Fahrrädern,  bezieht sich die Gewährleistung nicht :

• Auf Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen

 

 

 

 

• Auf alle Teile des Fahrrades, die einem

funktionsbedingten Verschleiß unterliegen,

soweit es sich nicht um Produktions-

oder Materialfehler handelt.

 

 

• Auf Schäden, die durch unsachgemäße

oder mangelhafte Pflege und

nicht fachmännisch durchgeführte

Reparaturen, Umbauten oder Austausch

von Teilen am Fahrrad entstehen.

 

• Auf Unfallschäden oder sonstige

ungewöhnliche Einwirkungen von

außen, soweit diese nicht auf Informations-

oder Produktfehler zurückzuführen

sind.

___________________________________________

• Auf nachträgliche Anbauten, die zum

Zeitpunkt der Übergabe nicht zum

Lieferumfang des Produktes gehören

oder Schäden, die durch die nicht

fachmännische Montage dieser

Anbauten entstehen.

 

 • Auf Reparaturen, die unter Einsatz von

Gebrauchtteilen erfolgen oder

Schäden, die daraus entstehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

• Auf Schäden, die durch wettkampfmäßigen

Einsatz des Produktes entstehen.

Informieren Sie sich hierzu

über den bestimmungsgemäßen

Gebrauch des Fahrrades

 

 

 

 

 

 

Liste der Fahrrad - Verschleißteile:

01. Bereifung

02. Felgen in Verbindung mit

Felgenbremse

03. Bremsbeläge

04. Ketten und Zahnriemen

05. Kettenräder, Ritzel, Innenlager

und Schaltwerksrollen

06. Leuchtmittel der Lichtanlage

07. Lenkerbänder/Griffbezüge

08. Hydrauliköle und Schmierstoffe

09. Schaltungs- und Bremszüge

10. Radspeichen

11. Pedale

12. Anbauteile wie Gepäckträger , Spiegel

13. Lackierungen

01. Bereifung

Die Fahrradbereifung unterliegt funktionsbedingt

einem Verschleiß. Dieser ist

abhängig von der Nutzung des Fahrrades

und kann vom Fahrer sehr stark beeinflusst

werden. Scharfes Bremsen, das

zum Blockieren des Reifens führt, reduziert

die Lebensdauer des Reifens beträchtlich.

Darüber hinaus sollte der

Luftdruck regelmäßig kontrolliert und

falls erforderlich, auf den vom Reifenhersteller

angegebenen Wert aufgepumpt

werden. Auch übermäßige

Sonneneinstrahlung, Benzin, Öle etc.

können die Reifen schädigen.

 

 

 

02. Felgen in Verbindung mit Felgenbremsen

Durch das Zusammenwirken von Felgenbremse

und Felge ist nicht nur der

Bremsbelag, sondern auch die Felge

einem funktionsbedingten Verschleiß

ausgesetzt. Aus diesem Grund sollte die

Felge in regelmäßigen Abständen auf

ihren Verschleißzustand überprüft werden.

Das Auftreten von feinen Rissen

oder die Verformung der Felgenhörner

bei Erhöhung des Luftdrucks deuten auf

erhöhten Verschleiß hin. Felgen mit

Verschleißindikatoren ermöglichen es,

den Verschleißzustand der Felge einfach festzustellen

 

 

 

03. Bremsbeläge

Die Bremsbeläge bei Felgen-, Trommelund

Scheibenbremsen unterliegen funktionsbedingt

einem Verschleiß. Dieser ist

von der Nutzung des Fahrrades abhängig.

Bei Fahrten in bergigem Gelände

oder bei sportlicher Nutzung des Fahrrades

kann der Austausch der Bremsbeläge.

in kürzeren Abständen notwendig

sein. Kontrollieren Sie regelmäßig den

Verschleißzustand der Beläge und lassen

Sie diese von einem Fachhändler

austauschen

 

 

 

 

 

04. Ketten und Zahnriemen

Die Fahrradkette unterliegt funktionsbedingt

einem Verschleiß. Die Höhe des

Verschleißes ist von der Pflege und

Wartung und der Art der Nutzung des

Fahrrades (Fahrleistung, Regenfahrten,

Schmutz, Salz etc.) abhängig. Durch

regelmäßiges Einölen kann die Lebensdauer

zwar verlängert werden, ein Austausch

ist jedoch bei Erreichen der

Verschleißgrenze erforderlich.

 

 

 

 

05. Kettenräder, Ritzel, Innenlager und

Schaltwerksrollen

Bei Fahrrädern mit Kettenschaltung

unterliegen die Ritzel, Kettenräder, Innenlager

und Schaltwerksrollen

funktionsbedingt einem Verschleiß.

Durch regelmäßiges Reinigen und

Schmieren kann die Lebensdauer zwar

verlängert werden, ein Austausch ist

jedoch bei Erreichen der Verschleißgrenze

erforderlich. Die Höhe des Verschleißes

ist von der Pflege und Wartung

und der Art der Nutzung des Fahrrades

(Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, Salz etc.) abhängig

 

06. Leuchtmittel der Lichtanlage

Glühlampen und andere Leuchtmittel

unterliegen funktionsbedingt einem

Verschleiß. Aus diesem Grund kann ein

Austausch erforderlich sein. Der Nutzer

sollte immer Ersatz-Glühlampen mitführen,

um einen Austausch vornehmen zu können

 

 

 

 

 

 

 

 

07. Lenkerbänder und Griffbezüge

Lenkerbänder und Griffbezüge unterliegen

funktionsbedingt einem Verschleiß.

Aus diesem Grund kann ein Austausch

regelmäßig erforderlich sein. Achten Sie

darauf, daß die Griffe fest mit dem

Lenker verbunden sind.

 

 

 

08. Hydrauliköle und Schmierstoffe

Hydrauliköle und Schmierstoffe verlieren

im Laufe der Zeit an Wirkung. Alle

Schmierstellen sollten regelmäßig gereinigt

und neu abgeschmiert werden.

Nicht getauschte Schmierstoffe erhöhen

den Verschleiß an den betroffenen

Anbauteilen und Lagern.

 

 

09. Schaltungs- und Bremszüge

Alle Bowdenzüge müssen regelmäßig

gewartet und eventuell ausgetauscht

werden. Dies kann insbesondere der Fall

sein, wenn das Fahrrad oft im Freien

abgestellt wird und den Witterungseinflüssen

ausgesetzt ist.

 

 

 

10. Lackierungen

Lackierungen benötigen eine regelmäßige

Pflege. Überprüfen Sie regelmäßig

alle Lackflächen auf Schäden und bessern

Sie diese sofort aus. Dies bewahrt

auch den optischen Eindruck Ihres Fahrrades

 

   

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