
Käufer
Mit Ihrer Entscheidung zum Kauf können Sie ein hochwertiges Qualitätsprodukt Ihr Eigen nennen.
Gewährleistung
(1)
bike-emotion.org trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe
mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des
Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei
Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des
Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst
nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel
bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
(2) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob
die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
bike-emotion.org ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen
Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Liefert bike-emotion.org zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien
Kaufgegenstand, kann bike-emotion.org vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften
Kaufgegenstands verlangen.
(5) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren.
(6) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers
bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden,
begründen keinen Anspruch gegen bike-emotion.org.
Ein Gewährleistungsausschluß gilt auch für Veränderungen an den elektrischen Anschlüssen , Kabeln ,Steckern, insbesondere der Controller, Displays, Akkus.
(7)Akkus und Batterien sind Verbrauchsartikel mit
eingeschränkter Gewährleistung. Verluste der Leistung an Akkus und Batterien,
die durch normalen Verschleiß oder Schäden, die durch unsachgemäße Anwendung bei
Lagerung, Aufstellung, Anschluss oder Bedienung hervorgerufen werden, begründen
keinen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
Wiederaufladbare Akkus sind Verbrauchsgüter, die einem starken Verschleiss
unterliegen, da sie permanent geladen und entladen werden. Die Lebensdauer
dieser Akkus ist selbst bei gewöhnlicher Inanspruchnahme begrenzt und liegt
unterhalb der gesetzlich geregelten Gewährleistungsfrist.
Gewährleistungsansprüche bezüglich Akkus, insbesondere hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit, werden daher nach 6 Monaten grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Hersteller weisen ausdrücklich darauf hin, dass Akkus, die intensiver
Nutzung oder starken Temperaturschwankungen ausgesetzt sind oder ständig mit
einem Netzteil verbunden sind, schon nach wenigen Monaten bis zu 50 Prozent
ihrer ursprünglichen Leistung verlieren können. Für solche Verluste von Leistung
können keine Garantie oder
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
(8) Die Herstellergarantie beträgt 2 Jahre auf Rahmen und Motor ; 1 Jahr auf Controller und Ladegerät .12 Monate auf technische Funktionsfähigkeit der Batterie , nicht auf Leistungsfähigkeit
( siehe Punkt 7 ).
Grundsätzlich ,wie bei allen Fahrrädern, bezieht sich die Gewährleistung nicht :
| • Auf Schäden, die durch
unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen
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• Auf alle Teile des Fahrrades, die einem funktionsbedingten Verschleiß unterliegen, soweit es sich nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt.
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• Auf Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, Umbauten oder Austausch von Teilen am Fahrrad entstehen.
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• Auf Unfallschäden oder sonstige ungewöhnliche Einwirkungen von außen, soweit diese nicht auf Informations- oder Produktfehler zurückzuführen sind. ___________________________________________ • Auf nachträgliche Anbauten, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zum Lieferumfang des Produktes gehören oder Schäden, die durch die nicht fachmännische Montage dieser Anbauten entstehen.
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• Auf Reparaturen, die unter Einsatz von Gebrauchtteilen erfolgen oder Schäden, die daraus entstehen.
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• Auf Schäden, die durch wettkampfmäßigen Einsatz des Produktes entstehen. Informieren Sie sich hierzu über den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrrades
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Liste der Fahrrad - Verschleißteile:
01. Bereifung
02. Felgen in Verbindung mit
Felgenbremse
03. Bremsbeläge
04. Ketten und Zahnriemen
05. Kettenräder, Ritzel, Innenlager
und Schaltwerksrollen
06. Leuchtmittel der Lichtanlage
07. Lenkerbänder/Griffbezüge
08. Hydrauliköle und Schmierstoffe
09. Schaltungs- und Bremszüge
10. Radspeichen
11. Pedale
12. Anbauteile wie Gepäckträger , Spiegel
13. Lackierungen
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01. Bereifung Die Fahrradbereifung unterliegt funktionsbedingt einem Verschleiß. Dieser ist abhängig von der Nutzung des Fahrrades und kann vom Fahrer sehr stark beeinflusst werden. Scharfes Bremsen, das zum Blockieren des Reifens führt, reduziert die Lebensdauer des Reifens beträchtlich. Darüber hinaus sollte der Luftdruck regelmäßig kontrolliert und falls erforderlich, auf den vom Reifenhersteller angegebenen Wert aufgepumpt werden. Auch übermäßige Sonneneinstrahlung, Benzin, Öle etc. können die Reifen schädigen.
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02. Felgen in Verbindung mit Felgenbremsen Durch das Zusammenwirken von Felgenbremse und Felge ist nicht nur der Bremsbelag, sondern auch die Felge einem funktionsbedingten Verschleiß ausgesetzt. Aus diesem Grund sollte die Felge in regelmäßigen Abständen auf ihren Verschleißzustand überprüft werden. Das Auftreten von feinen Rissen oder die Verformung der Felgenhörner bei Erhöhung des Luftdrucks deuten auf erhöhten Verschleiß hin. Felgen mit Verschleißindikatoren ermöglichen es, den Verschleißzustand der Felge einfach festzustellen
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03. Bremsbeläge Die Bremsbeläge bei Felgen-, Trommelund Scheibenbremsen unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß. Dieser ist von der Nutzung des Fahrrades abhängig. Bei Fahrten in bergigem Gelände oder bei sportlicher Nutzung des Fahrrades kann der Austausch der Bremsbeläge. in kürzeren Abständen notwendig sein. Kontrollieren Sie regelmäßig den Verschleißzustand der Beläge und lassen Sie diese von einem Fachhändler austauschen
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04. Ketten und Zahnriemen Die Fahrradkette unterliegt funktionsbedingt einem Verschleiß. Die Höhe des Verschleißes ist von der Pflege und Wartung und der Art der Nutzung des Fahrrades (Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, Salz etc.) abhängig. Durch regelmäßiges Einölen kann die Lebensdauer zwar verlängert werden, ein Austausch ist jedoch bei Erreichen der Verschleißgrenze erforderlich.
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05. Kettenräder, Ritzel, Innenlager und Schaltwerksrollen Bei Fahrrädern mit Kettenschaltung unterliegen die Ritzel, Kettenräder, Innenlager und Schaltwerksrollen funktionsbedingt einem Verschleiß. Durch regelmäßiges Reinigen und Schmieren kann die Lebensdauer zwar verlängert werden, ein Austausch ist jedoch bei Erreichen der Verschleißgrenze erforderlich. Die Höhe des Verschleißes ist von der Pflege und Wartung und der Art der Nutzung des Fahrrades (Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, Salz etc.) abhängig
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06. Leuchtmittel der Lichtanlage Glühlampen und andere Leuchtmittel unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß. Aus diesem Grund kann ein Austausch erforderlich sein. Der Nutzer sollte immer Ersatz-Glühlampen mitführen, um einen Austausch vornehmen zu können
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07. Lenkerbänder und Griffbezüge Lenkerbänder und Griffbezüge unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß. Aus diesem Grund kann ein Austausch regelmäßig erforderlich sein. Achten Sie darauf, daß die Griffe fest mit dem Lenker verbunden sind.
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08. Hydrauliköle und Schmierstoffe Hydrauliköle und Schmierstoffe verlieren im Laufe der Zeit an Wirkung. Alle Schmierstellen sollten regelmäßig gereinigt und neu abgeschmiert werden. Nicht getauschte Schmierstoffe erhöhen den Verschleiß an den betroffenen Anbauteilen und Lagern.
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09. Schaltungs- und Bremszüge Alle Bowdenzüge müssen regelmäßig gewartet und eventuell ausgetauscht werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Fahrrad oft im Freien abgestellt wird und den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist.
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10. Lackierungen Lackierungen benötigen eine regelmäßige Pflege. Überprüfen Sie regelmäßig alle Lackflächen auf Schäden und bessern Sie diese sofort aus. Dies bewahrt auch den optischen Eindruck Ihres Fahrrades
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